Der Betriebsrat wird von den Mitarbeitenden gewählt. Seine Aufgaben dienen sowohl den Angestellten als auch dem Unternehmen. Der Betriebsrat hat allgemeine Aufgaben, die sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ergeben.
Jede*r Mitarbeiter*in hat das Recht, sich an den Betriebsrat zu wenden. Ihm*ihr werden nach Möglichkeit Hilfe und Informationen geboten. Die dem Betriebsrat vorgelegten Anliegen werden stets vertraulich behandelt.
Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats betreffen Rechte und Pflichten im Rahmen der ordnungsgemäßen Mandatserfüllung, insbesondere im sozialen, personellen und wirtschaftlichen Bereich. So zum Beispiel die Vertretung von Arbeitnehmer*inneninteressen (Lohngestaltung im Betrieb) oder die Regelung von betrieblichen Abläufen in Form von Betriebsvereinbarungen.
Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmenden wirkenden Regelungen durchgeführt werden, d. h., er übt eine Rechtskontrolle aus (§80 BetrVG, Überwachungspflicht). Dies umfasst auch Regelungen zum betrieblichen Umweltschutz und der Arbeitssicherheit.
Da das DRK Frankfurt am Main der Tarifgemeinschaft beigetreten ist, gilt in vollem Umfang der DRK-Reformtarifvertrag in seiner aktuellsten Fassung. Die Überwachung der Umsetzung der Regelungen aus Gesetzen, Urteilen und dem Tarifvertrag sind ebenfalls Aufgaben des Betriebsrats.
Termine nach Vereinbarung unter E-Mail: betriebsrat@drkfrankfurt.de