Das humanitäre Völkerrecht legt für den Fall des bewaffneten Konflikts fest, welche Personen zu schützen sind, etwa Verwundete und die Zivilbevölkerung. Es regelt Methoden und Mittel der Kriegsführung. Darüber hinaus definiert es die Neutralität und den Schutz der Sanitätseinheiten im Konflikt. Der Sinn und Zweck des humanitären Völkerrechts besteht in der weitestmöglichen Reduzierung menschlichen Leidens und in der Aufrechterhaltung des Gedankens der Menschlichkeit im Kriege.
Im Wesentlichen ist das humanitäre Völkerrecht in den Genfer Abkommen geregelt. Das erste dieser Abkommen wurde im Jahre 1864 geschlossen. In Ihrer heute geltenden Form stammen diese völkerrechtlichen Verträge von 1949. Sie wurden durch zwei Zusatzprotokolle im Jahre 1977 und ein drittes aus dem Jahre 2006 erweitert.
Mittlerweile haben 196 Staaten die Genfer Abkommen ratifiziert (Stand 2015).
Die Genfer Abkommen im Überblick:
Aus den Genfer Abkommen und dem humanitären Völkerrecht im Ganzen ergeben sich einige Grundsätze, die im Folgenden kurz dargestellt werden: