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Hinweise und Beschwerden

Hinweisgeberschutzgesetz: Interne Meldestelle

Wir informieren Sie über eine wichtige Neuerung, die bei uns im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes eingeführt wurde. Sie können bei einer internen Meldestelle vertraulich, Hinweise über bestimmte im Hinweisgeberschutzgesetz (§ 2 HinSchG) benannte Verstöße melden. 

FAQ zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

  • Kurz gesagt: Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?

    Es sollen geschützte Möglichkeiten geschaffen werden, um Missstände in Unternehmen aufzudecken. Hierzu sollen Unternehmen insbesondere durch Einrichtung einer internen Meldestelle einen geschützten und vertraulichen Meldeweg schaffen. Die Hinweisgeber sollen aufgrund der Meldung nicht benachteiligt werden.  Wer allerdings vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen meldet, wird nicht geschützt,  sondern muss  für einen dadurch entstandenen Schaden aufkommen.

  • Wer ist ein*e Hinweisgeber*in?

    Hinweisgeber*innen oder so genannte Whistleblower sind Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen oder Organisationen geben, um dem Unternehmen zu helfen, Probleme frühzeitig selbst zu erkennen und zu lösen.

  • Was ist ein Hinweis?

    Unter einem Hinweis nach dem HinSchG versteht man Informationen über begründete Verdachtsmomente oder Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße beispielsweise gegen Strafgesetze, bußgeldbewehrte Tatbestände zum Schutz von Leib, Leben und Gesundheit, Schutzgesetze für Beschäftigte, bestimmte wirtschaftsrechtliche Tatbestände, Umwelt- und Datenschutzvorschriften (vollständiger Katalog des sachlichen Anwendungsbereichs in § 2 HinSchG).

  • Unser Ziel beim Hinweisgeberschutz

    Dem DRK Frankfurt ist eine vertrauensvolle Kommunikation und ein wohlwollender gegenseitiger Umgang mit seinen Mitarbeiter*innen sehr wichtig. Dies gilt insbesondere auch im Bereich Hinweisgeberschutz. Mit dem vertraulichen Hinweisgeberschutzsystem verfolgen wir unser Anliegen, die Unternehmenskultur zu fördern und den Mitarbeiter*in als insofern wichtigem Teil innerhalb unseres Unternehmens eine Mitwirkungsmöglichkeit zu geben, um auch „heikle Informationen und Anliegen“ an uns heranzutragen, ohne dass die Mitarbeitenden persönlich hierdurch Nachteile erleiden .
    Wir werden uns mit Sachverhalten, die uns auf diesem Wege erreichen, gewissenhaft auseinandersetzen, diese bewerten und angemessen darauf reagieren.
     

  • Unsere interne Meldestelle für Hinweise nach dem HinSchG

    Hinweisgeber*innen haben es in der Hand, selbst zu entscheiden, ob gemeldete Informationen und Sachverhalte unter Nennung des Namens oder anonym weitergegeben werden. Eine Meldung kann digital über die „Hintbox“ abgegeben werden. Hier finden Sie den entsprechenden Link.

    Die interne Meldestelle ist mit folgenden Personen besetzt:

    • Sylvie Fischer
    • Mirka Hofferberth
    • Doris Mutterer

    Die Hinweise werden vertraulich behandelt. Hinweisgeber*innen erhalten innerhalb von einer Woche eine Eingangsbestätigung zu ihrer Meldung und innerhalb von spätestens drei Monaten eine Rückmeldung, wie das Thema weiter behandelt wurde .

    Wenn Sie dies wünschen, ist ein persönliches Treffen mit einer Person der internen Meldestelle möglich. Mit diesen Maßnahmen stellen wir sicher, dass Sie als unsere Mitarbeitenden mit etwaigen Hinweisen, die Sie uns geben möchten, selbst keine Risiken eingehen müssen und mit Ihrem Hinweis einen wertvollen Beitrag zur Unternehmenskultur leisten können.
     

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